Die richtige Angabe der Gefährdungsgruppe ist notwendig, um die Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 korrekt zu berechnen. Sollte Ihnen die Gefährdungsgruppe nicht bekannt sein, kann sie über die WZ-Liste der DGUV ermittelt werden.
Es gilt die Datenschutzerlärung.
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